Info Barrierefreiheit
Erklärung zur BarrierefreiheitDie Heinrich-Böll-Stiftung ist bemüht, ihr Angebot im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:Diese Lernplattform ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar. Viele Bereiche wurden barrierefrei entwickelt oder entsprechend optimiert. Nur wenige Teilbereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Das betrifft folgende Inhalte:
Hinweis zum Bedienkonzept der ILIAS-LernplattformSie können ILIAS mit assistiven Technologien aktiv bedienen und Interaktionen durchführen.
Die Hyperlinks der Navigation können über die Tastatursteuerung der Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein. Barrieren auf der ILIAS LernplattformDie ILIAS-Community bemüht sich um größtmögliche Barrierefreiheit. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit teilweise noch nicht barrierefrei:
Bekannt gewordene Barrieren werden zeitnah an das ILIAS-Entwicklerteam zurückgemeldet, um die Barrierefreiheit stetig weiter zu verbessern. Auch das betreibende Team dieses Angebots ist aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Entwickler und Entwicklerinnen der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können. Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:Aufgrund der Vielzahl von entwickelten Inhalten fehlen teilweise die Kapazitäten für eine barrierefreie Überarbeitung aller Inhalte. Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entsprechend Abwägungen stattfinden. Weitere Informationen dazu enthält Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit:Wir bemühen uns kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit und arbeiten sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit. Alle neuen Inhalte werden in der Regel barrierefrei bereitgestellt. Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:Diese Erklärung wurde am 05.12.203 erstellt. Diese Lernplattform wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet. Feedback und Kontaktangaben:Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Interne Weiterbildung Durchsetzungsverfahren gegenüber öffentlichen Stellen des Bundes Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Kontakt Schlichtungsstelle des Bundes Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Mauerstraße 53a 10117 Berlin Tel.: +49 30 18527-2805 E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de |